1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der
Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder
Teillieferungen als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch
wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen. Zwischen uns
und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und
mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsschluss
a)
Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an
den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden
keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden
angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b)
Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart,
wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit
verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu
erhalten.
c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter
dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung
durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank.
Lehnen diese den Antrag des
Kunden ab, bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot
bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden zu
bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so
willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes
zur Sicherung an uns nehmen.
d) Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen
aufgrund fehlender Zulassung durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation der Anschluss an das Deutsche Postnetz unter
Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen Umstand
hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung aus einem dennoch
verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
3. Preise und Zahlung
a)
Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes
ergibt, ist der Kaufpreis entweder sofort in bar oder per ec-cash zu
zahlen.
b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne
Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf
Wunsch des Kunden die Ware so werden Liefer- und Transportkosten
gesondert berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c) Die
Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
a)
Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an
seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere
bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen
aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir
vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse
oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den
Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.
b) Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
5. Lieferung, Annahmeverzug
a) Bei einer von uns nicht
zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den
Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und
seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie
ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der
Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer
Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser
und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen,
Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei
unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände
gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn
dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen
schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten
sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede
Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu
verlangen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei
Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere
Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
e)
Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei
verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher
Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des
Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises
zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt
sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigen Schaden nachweist.
f)
Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum
vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher
Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in
unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung
entstehenden Schaden zu ersetzen.
6. Gefahrenübergang
Wird die
Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt geht die Gefahr des
Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald
die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben ist. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und
wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der
Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a)
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller
unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im
Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der
Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine
gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt
hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der
Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die
älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des
Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
d)
Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den
Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und
zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch
nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung
nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellun vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem
Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen
Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis
der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde
Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im
Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich
für uns.Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren
weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware.
f) Ist der Kunde mit einer Zahlung
ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder
ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu
verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des
Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann
berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom
Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen
des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
g) Soweit der Wert
aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die
Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir
auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte
freigeben.
h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer
des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
8. Gewährleistung
a) Wird eine gebrauchte
Sache verkauft, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an der
Sache in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, sofern es sich um einen
Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt der Kunde bei dem Kauf in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, so ist
eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf gebrauchter Sachen
ausgeschlossen und beim Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr begrenzt. Im
Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der
Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen
Fristen, soweit sich aus d
em Nachstehenden nichts anderes ergibt.
b) Ansprüche auf
Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche
Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die
Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB
bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden,
der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird
durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
d) Mängelansprüche
bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei
Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese
und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.
e)
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich
grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns
gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit
verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf
uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen
die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre
Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von
Punkt 2 b) dieser AGB als ergänzend vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde
in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren
Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein
Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das
einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder
das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als
zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht
ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
i) Für
den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte
(Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige)
Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen.
Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt
ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung
protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird
darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch
manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum
gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies
sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem
Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder
fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn,
das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der
Beratung oder des Kaufvertrages.
9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien
a)
Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine
Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen
schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt,
Minderung oder Schadensersatz herleiten sondern nur Ansprüche auf
Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen
Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der
Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der
Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder
gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese
Regelung nicht eingeschränkt.
b) Soweit der Hersteller auf das
verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges
Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien begründen
daher für uns keinerlei Verpflichtung. Im Garantiefall ist der Kunde
verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber
dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten
ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Gegen eine
geringe Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die Garantieabwicklung
mit dem Hersteller
im Auftrag des Kunden durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.
10. Schadensersatz
a)
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus
welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz
ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig
eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist
unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust
durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer
täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute
geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung
wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese
tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird
begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf
den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien
beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten
notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist
es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von so
genannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige
Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit
derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem
heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu
erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich
durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir
nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben.
Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf
Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus
Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
a)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im
Ausland, so wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie als
Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir
auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen
Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem
Kunden nicht.
12. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen,
Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.